Den Zweck verständlich erklären
Satzungen sind in Fachsprache geschrieben. Auf der Homepage beschreiben Sie in wenigen Sätzen, für wen Sie da sind, was Sie konkret tun und wo. Ein Beispiel aus dem Alltag Ihrer Arbeit sagt mehr als der Satzungszweck im Wortlaut; die Satzung selbst steht trotzdem zum Herunterladen bereit.
Spenden und Zuwendungsbestätigung
Wer spenden möchte, braucht Ihr Spendenkonto und die Antwort auf eine Frage: Bekomme ich eine Bestätigung für das Finanzamt? Steuerlich abziehbar sind Spenden in der Regel nur mit einer Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck; für kleinere Spenden und bestimmte Fälle genügt nach § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ein vereinfachter Nachweis, etwa der Kontoauszug.
Schreiben Sie auf die Homepage, wie Spender ihre Bestätigung erhalten und welche Angaben Sie dafür brauchen. Ob und für welche Zwecke Ihre Organisation Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Das ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung.
Transparenz schafft Vertrauen
Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland empfiehlt zehn Angaben, die Organisationen freiwillig veröffentlichen, darunter Satzung und Ziele, die Steuerbegünstigung, die Namen der Entscheidungsträger, einen Tätigkeitsbericht sowie Herkunft und Verwendung der Mittel. Eine eigene Seite „Wer wir sind“ bündelt diese Angaben.
Projekte und Berichte
Zeigen Sie, was mit Spenden und Fördermitteln geschieht: Stellen Sie laufende Projekte mit Ziel, Ort und Zeitraum vor und berichten Sie, wenn etwas erreicht ist. Kurze Berichte mit Datum und einem Foto reichen. Ältere Berichte bleiben als Archiv stehen.
Ehrenamt und Mitmachen
Menschen, die helfen wollen, fragen: Was genau würde ich tun, wie viel Zeit kostet es, und wen spreche ich an? Beschreiben Sie Ihre Aufgaben für Ehrenamtliche so konkret wie eine Stellenanzeige, mit Zeitaufwand, Ort und Ansprechperson. Ein kurzes Anfrageformular oder eine Telefonnummer genügt für den ersten Schritt.
Fotos von Einsätzen, Helferinnen und Helfern oder betreuten Menschen zeigen Sie nur mit deren Einwilligung (§ 22 Kunsturhebergesetz). Bei Spendern und Förderern nennen Sie Namen ebenfalls nur, wenn sie zugestimmt haben.
Was ARENJA für Ihre Organisation umsetzt
ARENJA erstellt und betreibt die Homepage im Abo, mit Hosting, SSL-Zertifikat, Updates und Datensicherung. Für Zweck, Spenden, Transparenz und Ehrenamt reicht oft Web Starter mit bis zu fünf Unterseiten; mit Projekten, Berichten und mehreren Standorten passt Web Business.
Ist Ihre Organisation ein eingetragener Verein, gelten bei ARENJA die Vertragsbedingungen für Verbraucher wie bei allen Vereinen, für eine gemeinnützige GmbH die für Unternehmen. Einrichtung, monatlicher Beitrag, Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Angebot.
Ratgeber: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für kleine Betriebe